Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2013)

Der Bundesrat stimmte am 11. Oktober 2013 der EnEV-Novelle unter Auflagen zu. Zuletzt wurde die EnEV 2009 überarbeitet. Die aktuelle Fassung setzt die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie verschiedene Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiewende um.Welche Auswirkungen hat dies für Sie? Hier die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur EnEV 2009 auf einen Blick:

Gültigkeit

Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist vermutlich erst im Frühsommer 2014 zu rechnen. Ganz aktuelle Planungen sind deshalb nicht von der neuen EnEV betroffen. Interessant wird Sie jedoch für bauliche Vorhaben in den nächsten 1 bis 2 Jahren sowie darüber hinaus.

Sie planen einen Neubau?

Die primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude steigen ab 1.1.2016 um 25%

Sie besitzen schon ein Haus?

  • Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und die nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden.
  • Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. 
  • Heizkessel , die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden!

 

Änderungen zum Energieausweis:

  • Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a)
  • Ergänzung des Bandtachos durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H.
  • Stärkung der Modernisierungsempfehlungen.
  • Angabe der energetischen Kennwerte (Endenergie) und der  Energieeffizienzklasse in Immobilienanzeigen.
  • Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind künftig verpflichtet, den Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorzulegen und später an die Käufer bzw. Mieter zu übergeben.
  • Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise.

 

Sonstiges:

  • Der Primärenergiefaktor von Strom wird ab 2016 auf auf 1,8 gesenkt.
  • Ein Kontrollsystem für Inspektionsberichte von Klimaanlagen wird eingeführt.

 

Quelle: dena

Beschluss des Bundesrates im Original

Mehr Informationen zur EnEV auf EnEV-Online

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Erstellt von Viktor Klein