Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Birkenfeld

Die Verbandsgemeinde Birkenfeld macht einen wichtigen Schritt in Richtung klimafreundliche Zukunft: Mit Unterstützung des Bundes startet die Verbandsgemeinde das Projekt zur kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln.
Zunächst wird im Rahmen der Bestandsanalyse untersucht, wie die aktuelle Wärmeversorgung aussieht. Auf Basis dieser Daten werden Gebiete definiert, in denen Wärmenetze, ein Netz für grüne Gase oder eine dezentrale Versorgung – beispielsweise mit Wärmepumpen – wirtschaftlich am sinnvollsten sind. Wichtige Ziele sind die Reduzierung von CO₂-Emissionen, eine bessere Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien. Langfristig strebt die Verbandsgemeinde Birkenfeld als Mitglied des Kommunalen Klimapakts Rheinland-Pfalz eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 an.
„Ich sehe in der kommunalen Wärmeplanung eine große Chance, vorhandene Potenziale zu identifizieren und gezielt zu bündeln – um kostengünstigere und klimafreundliche Wärmelösungen für unsere Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Gleichzeitig schafft sie eine wichtige Grundlage dafür, dass Betriebe und Privatpersonen gezielter auf Fördermittel zugreifen können“, unterstreicht Bürgermeister Matthias König.
 

Projektverlauf und Bürgerbeteiligung – Bürgerbefragung
Zu Beginn des Projekts erfolgt eine detaillierte Bestandsaufnahme der bestehenden Wärmeversorgung und -verteilung. Eine solide Datenbasis ist unerlässlich für den Erfolg der kommunalen Wärmeplanung. Da einige Informationen nur mithilfe der Bevölkerung erfasst werden können, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, bis Ende Mai an einer Online-Umfrage teilzunehmen, in der Gebäudedaten erhoben werden. Die Umfrage ist unter folgendem Link zugänglich: https://emcel.limequery.com/birkenfeld oder über das Scannen des QR-Codes. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert nur wenige Minuten.
Auf Basis dieser Bestandsanalyse sowie einer Bewertung des Potenzials erneuerbarer Energien werden anschließend Maßnahmen entwickelt, die auf die spezifischen Bedingungen der Verbandsgemeinde abgestimmt sind. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit den Fachfirmen EMCEL GmbH und ENEKA Energie & Karten GmbH durchgeführt, die sich auf die Entwicklung nachhaltiger Wärmeversorgungslösungen spezialisiert haben.
Bei der Planung werden neben technischen auch wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt. Ziel ist es, konkrete, umsetzbare Empfehlungen und Maßnahmen zu erarbeiten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Ergebnisse keine Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger darstellen und keine spezifischen Aussagen zur Wärmeversorgung einzelner Gebäude getroffen werden.
Um die Bevölkerung und lokale Unternehmen umfassend zu informieren und aktiv einzubinden, werden regelmäßig Updates zum Projektfortschritt veröffentlicht. 
Die kommunale Wärmeplanung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus dem Klima- und Transformationsfonds mit bis zu 211.250 Euro und einer Förderquote von 100 Prozent unterstützt.
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld

 

Häufige Fragen zur Wärmeplanung und deren Beziehung zum Gebäudeenergiegesetz werden in den folgenden FAQ beantwortet.

1.    Warum muss die kommunale Wärmeplanung erstellt werden?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Wärmewende und wird durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes gesetzlich unterstützt. Sie bietet den Kommunen einen klaren Fahrplan zur Einhaltung der Klimaschutzziele und zur Identifikation geeigneter Wärmever-sorgungsarten. Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet es eine wichtige Grundlage für den Übergang zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Wärmeversorgung.

2.    Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt mehrere wichtige Ziele:

Die kommunale Wärmeplanung dient der Erreichung mehrerer zentraler Ziele:
•    Lokale Potenziale erkennen: Die Kommune analysiert die Möglichkeiten, erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme zur Wärmeerzeugung zu nutzen. Dabei wird ge-prüft, inwieweit diese Potenziale über Wärmenetze in die lokale Wärmeversorgung einge-bunden werden können.
•    Wirtschaftlichkeit bewerten: Es wird ermittelt, welche Art der Wärmeversorgung in den je-weiligen Gebieten wirtschaftlich am vorteilhaftesten ist.
•    Versorgungsarten festlegen: Für das gesamte Gemeindegebiet oder für einzelne Teilgebie-te wird festgelegt, wo Wärme- oder Wasserstoffnetze genutzt werden können und wo eine dezentrale Wärmeversorgung durch individuelle Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pel-letheizungen vorzuziehen ist.
•    Informationen bereitstellen: Die Planung stellt Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Wärmeverbrauchern wertvolle Informationen zur künftigen Wärmeversorgung in ihrer Re-gion zur Verfügung.
•    Grundlage für Entscheidungen: Die gewonnenen Erkenntnisse unterstützen Gebäudeei-gentümer dabei, fundierte Entscheidungen über Investitionen in ihre Heizsysteme zu tref-fen.

3.    In welchen Schritten läuft die kommunale Wärmeplanung ab?
Die kommunale Wärmeplanung erfolgt in mehreren Schritten:
1.    Eignungsprüfung: Ermittlung von Teilgebieten mit einer Eignung für ein Wärme- oder Wasser-stoffnetz
2.    Bestandsanalyse: Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und der bestehenden Infrastruktur.
3.    Potenzialanalyse: Identifikation erneuerbarer Energiequellen und Abwärmepotenziale.
4.    Zielsetzung: Festlegung der Klimaziele und strategische Ausrichtung der Wärmeversorgung.
5.    Maßnahmenplanung: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung, wie z.B. der Ausbau von Wärmenetzen oder der Einsatz effizienter Heizsysteme.
6.    Umsetzungskonzept: Erstellung eines Fahrplans zur schrittweisen Realisierung der Wärmepla-nung.

4.    Bis wann muss die kommunale Wärmeplanung vorliegen?
In Deutschland sind Kommunen verpflichtet, Wärmepläne für ihre Netze zu erstellen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese Pläne bis Ende Juni 2026 vorlegen, während Kommunen mit we-niger als 100.000 Einwohnern dafür bis Ende Juni 2028 Zeit haben.


5.    Wo erfahre ich, ob für mein Wohngebiet eine Wärmeplanung vorliegt?
Für Auskünfte zum aktuellen Stand der Wärmeplanung sowie zum geplanten Fertigstellungstermin des Wärmeplans der Gemeinde können Sie sich direkt an Ihre Gemeindeverwaltung wenden. Darüber hinaus plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Einrichtung einer zentralen Internet-plattform. Auf dieser sollen die abgeschlossenen Wärmepläne spätestens sechs Monate nach den ge-setzlichen Fristen öffentlich zugänglich gemacht werden.


6.    Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der kommunalen Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich und begründet weder Rechte noch Pflichten für Bürgerin-nen und Bürger oder Unternehmen. Die planende Kommune ist nicht verpflichtet, bestimmte Energie-infrastrukturen zu errichten oder zu betreiben. Dennoch fließen die Ergebnisse der Wärmeplanung in die Ausarbeitung von Bebauungsplänen ein.

Die Verantwortung für die Heizungsanlagen liegt weiterhin bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der Gebäude. Nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen sie ab dem 1. Juli 2026 (für größere Kommunen) bzw. dem 1. Juli 2028 (für kleinere Kommunen) sicherstellen, dass die Wärme-versorgung neuer Heizungen in Bestandsimmobilien zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Ener-gien erfolgt. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt diese Anforderung bereits seit dem 1. Januar 2024.
Der Entscheidungsbaum des Umweltbundesamt hilft Ihnen durch die Inhalte und Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz; Link: Das Gebäudeenergiegesetz – Ihr Weg zu einer Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien | Umweltbundesamt